AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Morgentau Events

Stand: 01.01.2023

 

Hier finden Sie die geltenden Sonderregelungen der AGB von Morgentau Events hinsichtlich der Coronavirus Pandemie

 

 

 

1 Geltung der Bedingungen

  1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote von Morgentau Events erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Morgentau Events und den Kunden zur Auftragsführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von der Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.

 

2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von Morgentau Events und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Bei individuellen Angeboten sind wir von Morgentau Events 10 Tage an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Firma Morgentau Events verbindlich zustande.

 

 3 Preise und Kosten

  1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Firma Morgentau Events.
  2. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste als vereinbart.
  3. Transport und sonstige Dienstleistungen der Firma Morgentau Events werden zusätzlich berechnet.
  4. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Parkgebühren, Fährentgelte) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet.

 

4 Zahlungsmodalitäten

  1. Die Firma Morgentau Events ist berechtigt Abschlagsrechnungen zu stellen oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung der Firma Morgentau Events. Rechnung sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart wurden.
  3. Die Firma Morgentau Events ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen vom Kunden vollständig gezahlt sind.
  4. Nach Auftragsdurchführung erstellt die Firma Morgentau Events die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatz. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
  5. Die Firma Morgentau Events ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren.

 

 5 Mietbedingungen

  1. Der Kunde hat der Firma Morgentau Events jede Beschädigung, Veränderung, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
  2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen der Firma Morgentau Events einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei der Firma Morgentau Events über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
  3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
  4. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verluste, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadenersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt diese Kosten der Kunde, anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten.
  5. Die von der Firma Morgentau Events gemachten Angaben zu den technischen Daten sind zirka Angaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  6. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.
  7. Jegliche Haftung der Firma Morgentau Events für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.
  8. Die Firma Morgentau Events ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

 

 6 Zusätzliche Mietbedingungen für Zelte

  1. Das Zelt muss trocken abgebaut werden, sollte das Wetter dies nicht zulassen, setzen Sie sich bitte vor dem Abbau mit uns in Verbindung.
  2. Das Zelt muss sauber sein, entstandene Verschmutzungen sind vom Mieter zu reinigen.
  3. Das Zelt muss mit der mitgelieferten Sturmsicherung gesichert werden. Falls notwendig muss der Kunde das Zelt zusätzlich sichern.

 

7 Kündigungsmöglichkeiten

7.1 Widerrufrecht

  1. Der Kunde hat das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des unterschriebenen Angebots zu widerrufen.
  2. Kündigt der Kunde den Vertrag nach Ablauf des Widerrufsrechts, ist er verpflichtet, der Firma Morgentau Events den dadurch entstanden Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten.

7.2 Stornierungsgebühren

  1. Bei Kündigung bis 6 Monate vorher ist der Kunde verpflichtet 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
  2. Bei Kündigung bis 3 Monate vorher ist der Kunde verpflichtet 60% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
  3. Bei Kündigung bis 1 Monat vorher ist der Kunde verpflichtet 75 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
  4. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet 85 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen, danach wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

7.3 Terminverschiebungen oder Gutscheine

  1. Sollten Sie die Bestellung stornieren können wir Ihnen kostenfrei unter Berücksichtigung freier Kapazitäten entweder einen neuen Termin anbieten oder Ihnen einen unbefristeten, übertragbaren Gutschein in Höhe der geleisteten Zahlung/Stornierungsgebühren ausstellen.
  2. Bitte beachten Sie, dass bei Vorkasse Zahlungen keine Rückerstattungen möglich sind. Sie bekommen jedoch einen übertragbaren Gutschein in der Höhe der geleisteten Zahlung ausgestellt.

 

 8 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Firma Morgentau Events auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
  2. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Morgentau Events setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Firma Morgentau Events.